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AN Barrierefreiheit

Todesfall

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen äusserst belastend. Neben dem schmerzhaften Abschied werden Sie auch gleich mit einer Reihe von Formalitäten konfrontiert, die erledigt werden müssen: die Meldung des Todesfalls, die Wahl der Bestattungsart, die Auswahl der Ruhestätte, die Organisation der Trauerfeier sowie die künftige Handhabung der Grabpflege.

Wir sind für Sie da

An Arbeitstagen

Bestattungsamt Gemeinde Pratteln

Baslerstrasse 33, 4133 Pratteln, 061 825 22 30

Öffnungszeiten

Montag 9.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr | geschlossen
Mittwoch geschlossen | 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 14.00 Uhr | durchgehend

 

An Wochenenden und während Feiertagen (Pikettdienst)

Bieli Bestattungen

Am Wochenende, an Feiertagen oder wenn die Gemeindeverwaltung geschlossen ist, erhalten Sie die benötigten Auskünfte jederzeit bei der Firma Bieli Bestattungen.

Pikett-Tel.-Nr.: 061 922 20 00
www.bieli-bestattungen.ch

Gerne dürfen Sie auch ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kontaktieren.

 

Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen die Angehörigen sofort handeln: Erste Schritte

Die von den Basler Architekten Walter Wurster und Hans Ulrich Huggel entworfene Friedhofsanlage Blözen besticht durch ihre schlichte Architektur. Die Abdankungshalle präsentiert sich hell und freundlich. Die verwendeten Materialien Sichtbeton und Holz schaffen eine ruhige Atmosphäre. Weitere Informationen finden Sie hier: Friedhof Blözen

Öffentliche Bestattung/Beisetzung oder im engsten Familienkreis

Das Bestattungsamt stellt den Kontakt zu den zuständigen Pfarrpersonen/Seelsorgenden der Landeskirchen her (römischkatholisch, evangelisch-reformiert, christkatholisch). Diese begleiten Sie durch den Abschied und gestalten mit Ihnen den Trauergottesdienst.

Im engsten Kreis

Bei einer Bestattung/Beisetzung im engsten Kreis findet die Trauerfeier nur für die Familie und eingeladene Trauergäste statt. Der Zeitpunkt ist jeweils an Werktagen nur am Vormittag zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr möglich. In der Regel findet die Trauerfeier im Verwandtenzimmer auf dem Friedhof Blözen statt.

Öffentliche Bestattung/Beisetzung

Bei einer öffentlichen Bestattung/Beisetzung können alle an der Trauerfeier und an der Bestattung teilnehmen. Diese Bestattungen sind jeweils an Werktagen am Nachmittag um 14.00 Uhr möglich. In der Regel findet die Trauerfeier in der Abdankungskapelle auf dem Friedhof Blözen statt.

Es ist Ihnen als Angehörige überlassen, ob Sie das Grab selbst betreuen oder eine private Gärtnerei damit beauftragen. Bei der Grabbepflanzung ist die Verordnung einzuhalten und auf das Gesamtbild des Friedhofs Blözen Rücksicht zu nehmen. Für die Grabpflege von ungepflegten Gräbern wird eine jährliche Gebühr von 250 CHF erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier: Reglemente, Verordnungen und Formulare

 

 

In dieser Broschüre sind alle notwendigen Schritte erklärt und sie hilft Ihnen bei Entscheidungen. Die Checklisten unterstützen Sie bei der Durchführung der Formalitäten im Trauerfall.

Broschüre herunterladen: Abschied nehmen und bestatten

 

Friedhof Blözen

Die von den Basler Architekten Walter Wurster und Hans Ulrich Huggel entworfene Friedhofsanlage besticht durch ihre schlichte Architektur. Die Abdankungshalle präsentiert sich hell und freundlich. Die verwendeten Materialien Sichtbeton und Holz schaffen eine ruhige Atmosphäre.

Die von den Basler Architekten Walter Wurster und Hans Ulrich Huggel entworfene Friedhofsanlage besticht durch ihre schlichte Architektur. Die Abdankungshalle präsentiert sich hell und freundlich. Die verwendeten Materialien Sichtbeton und Holz schaffen eine ruhige Atmosphäre.

Abdankungskappelle

Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen die Angehörigen sofort handeln. Hier die wichtigsten Schritte.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen die Angehörigen sofort handeln. Hier die wichtigsten Schritte.