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AN Barrierefreiheit

Parkkarten

Die Gemeinde bietet Parkkarten für Anwohner, Angestellte, Gewerbe und Besucher an. Einwohnerinnen und Einwohner können Anwohnerparkkarten erwerben, wenn sie keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen. Gäste, die ihr Auto tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen möchten, können online eine Besucherparkkarte lösen. Die Karte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in weissen Zonen ohne Parkuhr. Hier bestellen Sie Ihre Parkkarten

Mit der Inkrafttretung des revidierten Parkierungsreglements wird die letzte Lücke für den Bezug von Anwohner- und Besucherparkkarten geschlossen. Ab 1. Dezember 2020 können Einwohnerinnen und Einwohner für Dritte Anwohnerparkkarten beziehen. Neu sind auch die Besucherparkkarten über das Online-Portal "Parking-Schalter erhältlich.

Parkieren auf weissen Parkfeldern

Auf weissen Parkfelder ohne Parkuhr darf mit einer blauen Parkscheibe 3 Std. parkiert werden. Das Parkieren ohne blaue Parkscheibe oder das Überschreiten der zulässigen Parkzeit wird nach schweizerischem Verkehrsgesetz gebüsst.

Diese Regelung gilt von Montag – Freitag, 7 – 19 Uhr.

Alternativ kann eine Anwohnerparkkarte (nur für in Pratteln angemeldete Personen) beantragt werden. Mit dieser Parkkarte kann auf weissen Parkfeldern ohne Parkuhr unbegrenzt parkiert werden.

Bezug der Parkkarten

Besucher-, Anwohner- und Angestelltenparkkarten beziehen Sie am besten online über unser Portal "Parking-Schalter". Die jeweilige Parkkarte gilt für das angegebene Autokennzeichen. Arbeitgeber können Parkkarten für ihre Angestellten beantragen. Wir benötigen hierfür eine Arbeitsbestätigung, welche Sie bei der Wahl Ihrer Parkkarte hochladen können. Die  Gewerbeparkkarten stellt der Kanton aus. Sie können diese bei der Motofahrzeugkontrolle erwerben.

Besucherparkkarten

Gäste, die ihr Auto tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz in Pratteln abstellen möchten, lösen online eine Besucherparkkarte. Mit Besucherparkkarten sind Sie berechtigt, von 7 - 19 Uhr ihr Fahrzeug auf allen öffentlichen, weissen Parkfeldern ohne Parkuhr abzustellen. Die Besucherparkkarten sind für verschiedene Zeiträume erhältlich:

Tag (Vor- oder Nachmittag)

CHF 2.50

1 Tag 

CHF 5

1 Woche 

CHF 30

2 Wochen

CHF 40

3 Wochen 

CHF 50

1 Monat 

CHF 60

Anwohnerparkkarten

Die Anwohnerparkkarte ist bereits seit einigen Jahren erhältlich. Nun können Einwohnerinnen und Einwohner für Dritte, welche regelmässig in Pratteln zu Besuch sind und ihr Fahrzeug über Nacht auf öffentlichem Grund abstellen möchten, Anwohnerparkkarten beziehen. Dies unter der Voraussetzung, dass keine privaten Parkmöglichkeiten bestehen. Achtung: Parken Sie nachts bei einer Parkuhr (z.B. im Ortskern) müssen Sie das Fahrzeug ab 7 Uhr umparken. Die Rechnung erhalten Sie per Post nach Hause geschickt. 

P.S. Die Anwohnerparkkarte deckt auch das Nachtparking ab. Die Bezahlung der Gebühr gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Sie berechtigt lediglich dazu, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften zu parkieren.

Tarife für Anwohnerparkkarten:

1 Woche

CHF 30

2 Wochen

CHF 40

3 Wochen 

CHF 50

1 Monat

CHF 60

6 Monate 

CHF 300

1 Jahr

CHF 600

Angestellten-Parkkarte

Arbeitgeber können Parkkarten für ihre Angestellten beantragen. Zur Ausstellung einer Angestelltenparkkarte wird eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers benötigt.

Die Tarife sind:

1 Monat

30 CHF

6 Monate

150 CHF

1 Jahr

300 CHF

Nachtparking

Verfügen Sie über keinen privaten Abstellplatz und parkieren Sie Ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund? In Pratteln werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen o…

Verfügen Sie über keinen privaten Abstellplatz und parkieren Sie Ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund?

In Pratteln werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.

Die Gebühr beträgt monatlich CHF 60.- und CHF 600.- pro Jahr und ist jeweils im Voraus für ein ganzes Semester (6 Monate) zu entrichten. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.

Wer einen privaten Parkplatz besitzt, ist verpflichtet, diesen auch zu benützen.

Wenn Sie eine Karte benötigen, melden Sie sich bitte am Schalter der Gemeindepolizei oder bestellen diese mit dem untenstehenden Formular (Anwohnerparkkarte).

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