Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen die Angehörigen sofort handeln. Hier die wichtigsten Schritte.
Todesfall zu Hause
- Nach einem Todesfall stellt der beigezogene Arzt bzw. die beigezogene Ärztin eine Todesbescheinigung aus. Als Hinterbliebene melden Sie sich am nächstfolgenden Arbeitstag bei der Gemeindeverwaltung der/des Verstorbenen, um die Bestattung zu organisieren.
- Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Überführung, um die verstorbene Person am Sterbeort abholen zu lassen.
- Bitte melden Sie sich am nächstfolgenden Arbeitstag beim Bestattungsamt der Gemeinde Pratteln und vereinbaren Sie einen Termin: 061 825 22 30
- Bringen Sie an diese Besprechung die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein der verstorbenen Person mit.
Todesfall im Spital oder in einem Alters- und Pflegeheim
- Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder in einem Alters- und Pflegeheim des Kantons, wird Ihnen eine Kopie der Todesbescheinigung und, falls vorhanden, des Familienbüchleins zuhanden des Bestattungsamts mitgegeben.
- Ereignet sich der Todesfall in einem anderen Spital oder Heim, müssen sich die Angehörigen mit der ausgestellten Todesbescheinigung sowie dem Familienbüchlein auf dem zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes melden. Dort erhalten Sie eine Kopie der Todesbescheinigung und des Familienbüchleins zuhanden des Bestattungsamts Pratteln.
Für den Kanton Baselland:
Zivilstandsamt Basel-Landschaft
Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim
061 552 42 00, zivilstandsamt@bl.ch
- Bitte melden Sie sich mit Kopien der Unterlagen und dem Familienbüchlein am nächstfolgenden Arbeitstag auf dem Bestattungsamt der Gemeinde Pratteln. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
- Am Wochenende, an Feiertagen oder wenn die Gemeindeverwaltung geschlossen ist, erhalten Sie die benötigten Auskünfte jederzeit bei der Firma Bieli Bestattungen. Gerne dürfen Sie auch ein anderes Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kontaktieren.
Bieli Bestattungen
Pikett-Tel.-Nr. 061 922 20 00
www.bieli-bestattungen.ch
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 6.2.1 | Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof | 1. September 2025 |
| 6.2.1.1 | Bestattungs- und Friedhofverordnung | 1. April 2006 |
| Name | Download |
|---|
| Name |
|---|
| Friedhof Blözen |