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AN Barrierefreiheit

Bauen

Bauten und Anlagen sind in der Regel bewilligungspflichtig. Grundsätzlich wird zwischen ordentlichen bzw. kantonalen Baugesuchen und Kleinbaugesuchen sowie weiteren kommunalen Gesuchen unterschieden. Je nach Art des Um-, An- oder Neubaus wird die Bewilligung vom Bauinspektorat Baselland oder von der Gemeinde erlassen.

Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind klar definierte Vorhaben gemäss §94 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. Die Errichtung einer baubewilligungsfreien Baute entbindet jedoch nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.

Baugesuche in der Kernzone unterliegen speziellen Bedingungen, da sie sich an die Gestaltung, den Denkmalschutz und die besonderen Vorschriften des historischen Ortskerns halten müssen.

Wenn mit dem Bauvorhaben Eingriffe in den öffentlichen Strassenverkehr verbunden sind, beispielsweise für Bauarbeiten, benötigen Sie eine verkehrspolizeiliche Anordnung.

 

Online-Planauflage der aktuellen Baugesuche

Baugesuche können während der Auflagefrist beim Kanton eingesehen werden. Bei Planeinsicht auf der Gemeindeverwaltung bitte wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

Ordentliches Baugesuch

Für grössere Bauvorhaben benötigen Sie ein kantonales Baugesuch. Die Gemeinde prüft und bewilligt Kleinbaugesuche für kleinere Projekte. 

Für grössere Bauvorhaben benötigen Sie ein kantonales Baugesuch. Die Gemeinde prüft und bewilligt Kleinbaugesuche für kleinere Projekte. 

Dorfzentrum Pratteln

Der Dorfkern von Pratteln gehört zu den schützenswerten Ortsbildern der Schweiz. Bauvorhaben innerhalb der Kernzone müssen deshalb besonders sorgfältig geplant werden.

Der Dorfkern von Pratteln gehört zu den schützenswerten Ortsbildern der Schweiz. Bauvorhaben innerhalb der Kernzone müssen deshalb besonders sorgfältig geplant werden.

Weisungen verkehrspolizeilicher Anordnung

Vor Baubeginn, vor allem bei Allmend- und Aufgrabungsgesuchen, muss eine verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgen zur Regelung des Verkehrs im öffentlichen Bereich.

Vor Baubeginn, vor allem bei Allmend- und Aufgrabungsgesuchen, muss eine verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgen zur Regelung des Verkehrs im öffentlichen Bereich.