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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Verkehrspolizeiliche Anordnungen sind behördliche Anordnungen, die den Verkehr auf öffentlichen Strassen und Plätzen regeln oder einschränken, um Sicherheit, Ordnung und den Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Gemäss § 12 des Strassenverkehrsgesetz Baselland (SVG BL) muss vor Baubeginn eine verkehrspolizeiliche Anordnung erfolgen, welche von der Gemeindepolizei genehmigt wird. Dies ist vor allem beim Allmendgesuch und Aufgrabungsgesuch auf öffentlichem Grund zu beachten.

 

Bei einer Dauer der Baustelle bis zu 6 Tage:

  • Gemeindepolizei erstellt die verkehrspolizeiliche Anordnung gemäss Baugesuch
  • Gesuchseingang mind.10 Arbeitstage vor Baubeginn
  • Genehmigung erfolgt direkt durch Gemeindepolizei

 

Bei einer Dauer der Baustelle von 7 - 60 Tagen:

  • Gemeindepolizei erstellt die verkehrspolizeiliche Anordnung gemäss Baugesuch
  • Gesuchseingang mind. 4 Wochen vor Baubeginn
  • Genehmigung durch Gemeinde
  • 10 Tage Einsprachefrist

 

Bei einer Dauer der Baustelle von über 60 Tagen:

  • Gepo erstellt die verkehrspolizeiliche Anordnung gemäss Baugesuch
  • Gesuchseingang mind. 8 Wochen vor Baubeginn
  • Genehmigung durch Gemeinderat
  • Publikation im Amtsblatt mit 30 Tagen Einsprachefrist

 

In Notfällen (z.B. bei Wasserleitungsbruch) kann die verkehrspolizeiliche Anordnung später erstellt werden.

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