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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen.

Wichtiger Hinweis: Der Einwohnerrat hat am 29. April 2024 beschlossen, den Bezug der Gemeindesteuern inklusive Kirchensteuer und Feuerwehrersatzabgabe ab dem Steuerjahr 2025 an die Kantonale Steuerverwaltung zu übergeben. Demnach ist die Kantonale Steuerverwaltung für die Rechnungsstellung, wie auch das Inkasso der Gemeindesteuern ab dem Steuerjahr 2025 zuständig. Die Kantonale Steuerverwaltung ist die Kontaktstelle für alle Fragen zu den Steuerjahren ab 2025.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung:

Steuerverwaltung — baselland.ch

 

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
2.3.1 Steuerreglement 1. Januar 2025
2.3.1.1 Steuerverordnung 18. August 2009