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Publikation von amtlichen Bestattungsanzeigen

Wir publizieren die amtlichen Bestattungsanzeigen im Schaukasten, in den Zeitungen und online unter News. Sie sind online während 12 Monaten abrufbar. Die Publikation erfolgt nur mit dem Einverständnis der Angehörigen. Damit ist sichergestellt, dass die Publikation immer in Abstimmung mit den Angehörigen erfolgt. Ist eine Publikation erwünscht, erfolgt die Bestattungsanzeige grundsätzlich ohne Adressnennung. Auf expliziten Wunsch kann diese aber angegeben werden. Die Publikation umfasst folgende Angaben:  

  • Publikation in folgenden Zeitungen (BZ, BAZ, Prattler Anzeiger)
  • Sterbedatum
  • Name(n) und Vorname(n) der verstorbenen Person
  • Geburtsdatum
  • Wohnort (auf Wunsch der Angehörigen auch vollständige Adresse)
  • Heimatort oder Nationalität
  • Datum der Trauerfeier & Beisetzung (ausser bei Beisetzungen und Trauerfeier im engsten Kreis)