Verordnung über die Kostenbeiträge an den Musikunterricht der Kreismusikschule Pratteln-Augst-Giebenach (KMS)

Nummer
5.1.2.1
Name
Verordnung über die Kostenbeiträge an den Musikunterricht der Kreismusikschule Pratteln-Augst-Giebenach (KMS)
Erlassdatum
3. Februar 2026
Inkrafttreten
1. August 2026
Art
Verordnung
Herkunft
Behördengeschäft
Informationen

Diese Verordnung tritt per 1. August 2026 in Kraft.

Gesuche um Ausrichtung der Kostenbeiträge an den Musikunterricht der Kreismusikschule Pratteln-Augst-Giebenach (KMS) können somit erst ab dem 1. August 2026 gestellt werden.

Für weitere Informationen: Über uns · Musikschule Pratteln Augst GiebenachExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.