Ab 1. Juli 2026: Neues Polizeireglement tritt in Kraft

1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gilt das revidierte Polizeireglement. Es bringt verschiedene wichtige Änderungen mit sich, die den öffentlichen Raum, die Nachtruhe sowie den Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern betreffen.


Klare Zeitfenster für das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern

Die Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern wurden mit konkreten Zeitfenstern ergänzt. Erlaubt ist das Abbrennen ausschliesslich:

  • am 31. Juli von 20.00 bis 01.00 Uhr,
  • am 1. August von 17.00 bis 23.00 Uhr sowie
  • am 31. Dezember von 20.00 bis 01.00 Uhr.

Ausserhalb dieser Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern verboten.

Präzisierung beim Littering

Die Bestimmungen zum Littering wurden ergänzt. Neu ist ausdrücklich festgehalten, dass Abfälle aller Art nicht liegengelassen oder ausserhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden dürfen.

Bettelverbot präzisiert

Das Bettelverbot wurde konkretisiert. Untersagt ist insbesondere aggressives Betteln oder Betteln, das die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Ebenfalls verboten ist das Betteln im Umkreis von fünf Metern zu Bahnhöfen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Ladengeschäften, Banken, Poststellen, Spielplätzen, Schulanlagen etc.

Einheitliche Nachtruhe – auch im Sommer

Die Nachtruhe gilt von Sonntag bis Donnerstag jeweils von 22.00 bis 06.00 Uhr. An Freitagen und Samstagen beginnt sie um 23.00 Uhr und dauert ebenfalls bis 06.00 Uhr. Neu gilt die Nachtruhe in den Sommermonaten Juni bis August an allen Tagen von 23.00 bis 06.00 Uhr.

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