Für Kleinbauten erlässt der Gemeinderat Pratteln kommunale Baubewilligungen.
Der Gemeinderat erteilt gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz Baubewilligungen für:
- freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m.
- ab bestehendem Terrain aufweist.
- Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung.
- Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
- Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
- Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
- Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.
Informationen
- Datum
- 31. März 2022
- Herausgeber/-in
- Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt
Dokumente
Name | |||
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Gesuch_Kleinbaute.pdf (PDF, 98.91 kB) | Download | 0 | Gesuch_Kleinbaute.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt | 061 825 23 11 | bau@pratteln.ch |