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Gesuch Hochbau: Kleinbaute

Für Kleinbauten erlässt der Gemeinderat Pratteln kommunale Baubewilligungen.

Der Gemeinderat erteilt gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz Baubewilligungen für:

  • freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m.
  • ab bestehendem Terrain aufweist.
  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung.
  • Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
  • Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
  • Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung. 

 

 

Merkblatt Baumschutz

Stadtgärtnerei Basel

Informationen

Datum
31. März 2022
Herausgeber/-in
Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt

Dokumente

Name
Gesuch_Kleinbaute.pdf (PDF, 98.91 kB) Download 0 Gesuch_Kleinbaute.pdf

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