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Öffentliche Auflage – Friedhofsbaulinie Blözen und Mutation Zonenplan Siedlung mit Lärmempfindlichkeitsstufenplan

20. Dezember 2024
Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt der folgende vom Einwohnerrat am 11. November 2024 beschlossene Baulinienplan “Friedhof Blözen“ und die Mutation zum Zonenplan Siedlung “Friedhof Blözen“ von Freitag, 20. Dezember 2024 bis Montag, 20. Januar 2020, öffentlich auf:

Baulinienplan “Friedhof Blözen“

Mutation Zonenplan Siedlung “Friedhof Blözen“

- Baulinienplan

- Zonenplan Siedlung / Lärmempfindlichkeitsstufenplan

- Planungsbericht

Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel.

Die Unterlagen können während den Schalterstunden an der Gartenstrasse 13 bei der Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Pratteln eingesehen werden. 

Der Gemeinderat