Zustandekommen einer nichtformulierten Volksinitiative

26. Juni 2026

Gestützt auf das Gesetz vom 7. September 1981 über die politischen Rechte sowie den Bericht der Einwohnerdienste über die Prüfung der Unterschriftenliste der am 27. Mai 2026 Juni eingereichten nichtformulierten Volksinitiative „Lift im Schloss. Aber jetzt!“ hat die Gemeindeverwaltung am 18. Juni 20026 verfügt:

Die in Form des nichtformulierten Begehrens abgefasste Volksinitiative „Lift im Schloss. Aber jetz!“ ist zustande gekommen, nachdem sie die verlangten 500 Unterschriften gemäss § 122 Absatz 2 des Gemeindegesetzes aufweist.

Die Zahl der gültigen Unterschriften beträgt 656.

Initiative