Mit dem neuen Bildungsgesetz haben die Schulräte die Aufgaben der Schulpflegen übernommen. Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen seiner Schule zuständig.
Die Aufgaben des Schulrates umfassen folgende Punkte:
- Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
- Anstellungsbehörde der Schulleitung und Aufsicht der Schulleitung
- Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
- Genehmigung des Schulprogrammes, welches die Schulleitung erarbeitet und vorlegt
- Aufsicht über die Umsetzung der Evaluationsergebnisse (die Schule unterzieht sich einer internen und externen Bewertung)
- Festlegung der Anzahl «Joker-Tage»
- Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
- Verfügung von Schulausschlüssen von Schülerinnen und Schülern
- Bussenverfügung
- nach Voranmeldung Unterrichtsbesuche (nach Bedarf)
Kontakt
Kreisschulrat SekundarschuleSchlossstrasse 34
4133 Pratteln
Tel. 061 821 58 82
sarah.conte@sbl.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
---|