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Kreisschulrat Sekundarschule

Amtsperiode 1.8.2024 - 31.7.2028

Mit dem neuen Bildungsgesetz haben die Schulräte die Aufgaben der Schulpflegen übernommen. Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen seiner Schule zuständig.

Die Aufgaben des Schulrates umfassen folgende Punkte:

  • Brücke zwischen Öffentlichkeit und Schule
  • Anstellungsbehörde der Schulleitung und Aufsicht der Schulleitung
  • Anstellungsbehörde für Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung des Schulprogrammes, welches die Schulleitung erarbeitet und vorlegt
  • Aufsicht über die Umsetzung der Evaluationsergebnisse (die Schule unterzieht sich einer internen und externen Bewertung)
  • Festlegung der Anzahl «Joker-Tage»
  • Beschwerdeinstanz über Entscheide der Schulleitung
  • Verfügung von Schulausschlüssen von Schülerinnen und Schülern
  • Bussenverfügung
  • nach Voranmeldung Unterrichtsbesuche (nach Bedarf)

Kontakt

Kreisschulrat Sekundarschule
Schlossstrasse 34
4133 Pratteln

Tel. 061 821 58 82
sarah.conte@sbl.ch

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