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Steuerzahlungen

Der Steuerbetrag ist bis 30. September des Steuerjahres zu bezahlen.

Bitte verwenden Sie beim Bezahlen der Gemeindesteuern nur die von uns vorgedruckten Einzahlungsscheine mit QR-Code. Wenn Sie noch keine Vorausrechnung erhalten haben oder wenn Sie mehrere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese telefonisch, schriftlich, persönlich oder via E-Mail finanzen@pratteln.ch bestellen.

Zahlungskonditionen

Auf Zahlungen, die vor dem 30. September des Steuerjahres eingehen, wird ein Vergütungszins gewährt.

Auf Steuerbeträge, die erst nach der Fälligkeit bezahlt werden, wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt. Der Verzugszins entfällt, wenn der geforderte Steuerbetrag bis zur Fälligkeit (gemäss Vermerk auf der Rechnung) bezahlt wird.
Die Fälligkeit wird durch Ergreifung eines Rechtsmittels nicht hinausgeschoben.
Die Guthaben zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden den Steuern des folgenden Jahres gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.

Rechtsmittel

Für die Gemeindesteuern ist die Staatssteuereinschätzung massgebend.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach Erhalt der kantonalen Veranlagung schriftlich und begründet an die Kantonale Steuerverwaltung, 4410 Liestal, zu richten. Der daraus resultierende Entscheid ist auch für die Gemeindesteuern verbindlich.

Einsprachen gegen die Kirchensteuern sind direkt an den entsprechenden Kirchgemeinderat zu richten.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
2.3.1 Steuerreglement 23. März 2023
2.3.1.1 Steuerverordnung 18. August 2009