Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie uns.
Kontakt
AHV/IV-Zweigstelle
Gemeinde Pratteln
Schlossstrasse 34
4133 Pratteln
Tel. 061 825 26 11
soziales@pratteln.ch
Bei uns erhalten Sie auch die Anmeldungsunterlagen und Antragsformulare für Ergänzungsleistungen, Alters- und Hinterlassenenrenten, IV-Leistungen sowie für Hilfsmittelleistungen und Hilflosenentschädigung. Sie können diese telefonisch oder persönlich anfordern.
Für weiterführende Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Sozialversicherungsanstalt Baselland
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Gesundheit und Soziales | 061 825 26 11 | soziales@pratteln.ch |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 6.3.1 | Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz | 22. Februar 2019 |
| 6.3.1.1 | Verordnung zum Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz | 22. Februar 2019 |