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AN Barrierefreiheit

Winterdienst

Der Gemeindewerkhof und die angeschlossenen Vertragsunternehmer sind jeweils ab Mitte November auf Pikett und während 24 Stunden für einen allfälligen Einsatz bereit. Jedes Jahr erfolgen die Einsätze nach Prioritäten.

Winterdienst nach Prioritäten



Auf den Gemeindestrassen gibt es einen reduzierten Winterdienst. Die Hinweisschilder erinnern an die in diesem Zusammenhang möglichen Einschränkungen und Gefahren. Die Schneeräumung der Strassen, Trottoirs sowie Treppenanlagen und Gehwege erfolgt nach Prioritäten.

1. Priorität: Hanglagen, öffentlicher Verkehr (Buslinien) Hauptverkehrsstrassen, wichtigste Velo- und Fusswegverbindungen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, Treppenanlagen sowie Zufahrten zu Industrie und Gewerbe.

2.Priorität: Sammelstrassen und übrige Trottoirs sowie Fusswegverbindungen

3.Priorität: Quartierstrassen, wenig benützte Treppenanlagen und Gehwege.

Die Anlagen der 2. und 3. Priorität werden durch den Winterdienst nur dann erfasst, wenn es die Witterungsverhältnisse unbedingt erfordern und die Verkehrssicherheit für die Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist.

Auf dem ganzen Gemeindegebiet machen die fest montierten Hinweisschilder „Gemeindestrassen reduzierter Winterdienst“ auf mögliche Einschränkungen und Gefahren aufmerksam.

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