Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht jeweils bis zum 31. März, bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal, einreichen und NICHT bei der Gemeindeverwaltung.
Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, stellen Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Steuerfuss |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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2.3.1 | Steuerreglement | 1. Januar 2025 |
2.3.1.1 | Steuerverordnung | 18. August 2009 |