Steuern Fristerstreckung

Wir danken den steuerpflichtigen Personen, die ihre Steuererklärung fristgerecht jeweils bis zum 31. März, bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal, einreichen und NICHT bei der Gemeindeverwaltung.

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen, stellen Sie bitte rechtzeitig ein begründetes Gesuch um FristerstreckungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Nummer Name Inkrafttreten
2.3.1 Steuerreglement 1. Januar 2025
2.3.1.1 Steuerverordnung 15. Februar 2000