Gesuchsformular: Kleinbauten
Für das Erstellen kleinerer Bauten und Anlagen ist in vielen Fällen eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Mit dem Gesuch für Kleinbauten können Vorhaben wie Gartenhäuser, Pergolen, Geräteschuppen oder ähnliche Anlagen eingereicht werden.
Der Gemeinderat erteilt gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und BaugesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Baubewilligungen für:
- freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
- Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung.
- Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
- Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
- Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
- Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
- Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.
Weitere Informationen:
Stadtgärtnerei BaselExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Datum
- 31. März 2022
- Herausgeber/-in
- Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gesuch_Kleinbaute (PDF, 104 kB) | Download | 0 | Gesuch_Kleinbaute |