Unentgeltliche Rechtspflege (Prozessführung)

Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden. Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (baselland.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aus und senden Sie es unterschrieben an das zuständige Gericht.

Hier finden Sie die weiteren Informationen

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.