Benutzung öffentlichen Grundes

Die Benutzung des öffentlichen Grundes, zum Beispiel für die Errichtung von Baustelleninstallationen, Containern oder Bauabschrankungen, muss ein Gesuch eingereicht werden. 

DatumName Download
Nummer Name Inkrafttreten
2.4.1 Gebührenverordnung 1. Dezember 2025
3.9.1 Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen 1. Februar 2011
4.1.1 Polizeireglement 1. Februar 2018
4.1.2 Benützungs- und Gebührenordnung für Fahrende 2. April 2002
4.1.5 Verordnung über die temporäre Plakatierung 1. September 2025