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AN Barrierefreiheit

Reglement über die frühe Sprachförderung

Nummer
5.3.1
Name
Reglement über die frühe Sprachförderung
Inkrafttreten
1. Juli 2025
Art
Reglement
Herkunft
Behördengeschäft
Informationen

Das Reglement über die frühe Sprachförderung sowie die dazugehörige Verordnung treten voraussichtlich per 1. Juli 2025 in Kraft.

Für weitere Informationen über die frühe Sprachförderung wenden Sie sich bitte an folgenden Bereich:

Kindheit und Familie
Schlossstrasse 56
Schlossschulhaus
4133 Pratteln

Telefon: 061 825 24 86
E-Mail: ff@pratteln.ch

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