Früh übt sich: Seit dem 1. September 2024 gilt ein neues Gesetz im Kanton. Es ermöglicht Kindern, schon vor dem Kindergarten spielerisch Deutsch zu lernen und sich so optimal vorzubereiten. Verschiedene Angebote unterstützen Familien und ihre kleinen Kinder, ausserhalb der Familie Deutsch zu lernen.
In Pratteln unterstützt ein Gutscheinsystem die frühe Sprachförderung. Familien mit Kindern, die zusätzlichen Sprachbedarf haben, erhalten sogenannte Sprachfördergutscheine. Damit übernimmt die Gemeinde die Kosten für Sprachförderung in einer Spielgruppe oder in einer Kita. Im Jahr vor dem Kindergarten können Kinder mit Unterstützungsbedarf bis zu zweimal pro Woche für jeweils drei Stunden teilnehmen. In diesem Rahmen erweitern sie spielerisch ihren Wortschatz – durch gemeinsames Spielen, Singen und den Alltag in der Gruppe – und stärken so ihre Sprachkompetenz.
Die Sprachfördergutscheine sind ein wirkungsvolles System und ein wichtiger Schritt um Kindern dieselben Chancen zu ermöglichen.
Sprachstanderhebung durch den Kanton
Alle Kinder, die im nächsten Jahr in den Kindergarten eintreten, werden automatisch durch den Kanton Basel-Landschaft angeschrieben und müssen an einer kantonalen Sprachstanderhebung teilnehmen. Die Eltern bekommen dazu einen Fragebogen. Mit diesem Fragebogen schätzen die Eltern ein, wie gut ihr Kind schon Deutsch versteht und spricht. Der Fragebogen wird in 18 Sprachen übersetzt und es gibt zahlreiche interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler, die Ihnen den Fragebogen und den Grund dafür erklären können.
Wenn ein Kind Unterstützung/ Förderbedarf in der Deutschen benötigt, informiert der Kanton die Fachstelle Kindheit und Familie der Gemeinde Pratteln. Diese übergibt dann den Eltern einen Sprachfördergutschein.
Die Sprachstanderhebung ist keine Prüfung. Sie hilft nur dabei, rechtzeitig erkennen, wenn ein Kind von einer Sprachförderung profitieren kann. So können alle Kinder bestmöglich gefördert werden.
Alle Familien, die vom Kanton einen Brief erhalten, müssen den Fragebogen rechtzeitig ausfüllen. Dieser Brief kommt jeweils Anfang Januar und wird vom Fachbereich Familie des Kanton Basel-Landschaft versendet.
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