Kopfzeile

AN Barrierefreiheit

Zuzug, Wegzug, Umzug

Sie sind vor kurzem nach Pratteln gezogen oder ziehen innerhalb von Pratteln um? Sie haben sich entschieden, Pratteln als Wohnort zu verlassen? Wir bitten Sie, Ihre veränderte Wohnsituationen unter www.eumzug.swiss vorzunehmen. 

Digitale Abwicklung

Wenn Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht sind oder eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B, C, Ci oder L haben, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug online abzuwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss.

Meldung am Schalter

Alle anderen Personen sind gesetzlich verpflichtet, sich bei den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter zu melden. Auch als Hauseigentümerin und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern, Untermieterinnen und Untermietern bei den Einwohnerdiensten zu melden.


Meldung am Schalter: Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich (alle volljährigen Personen) bei uns in der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste anmelden. Bitte melden Sie sich zuerst an Ihrem alten Wohnort ab.

Gemäss Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) und gemäss kantonalem Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) sind im Einwohnerregister folgende Daten zu erfassen:

  • Amtlicher Name / Lediger Name / Vornamen
  • Wohnadresse
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern
  • Geschlecht
  • Zivilstand / (Datum und Ort des Zivilstandsereignisses)
  • Konfessionszugehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit
  • Art des Ausweises bei Ausländerinnen und Ausländern
  • Zuzugsdatum und Herkunftsort
  • Name, Vorname und Geburtsdatum von Eltern und Kinder
    Wir bitten Sie, uns diese Daten mit amtlichen Dokumenten zu belegen (z.B. Heimatschein, Personenstandsausweis, Familienbüchlein oder Familienschein).

Ihre Mutation muss mit folgenden Unterlagen belegt werden:

Bei Zuzug von Schweizer Bürgerinnen/ Bürger

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kauf- oder Mietvertrag
  • Familienschein (falls vorhanden)

Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Kanton Basel-Landschaft

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kauf- oder Mietvertrag
  • Bewilligung
  • Familienschein (falls vorhanden)

Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus einem anderen Kanton

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kauf- oder Mietvertrag
  • Bewilligung
  • Familienschein (falls vorhanden)

Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Ausland

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration (Drittstaaten)
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kauf- oder Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag (EU/EFTA Staaten)

Rechtliches

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss § 7 Abs. 1 ARG verpflichtet, uns jeden Ein- und Auszug zu melden.

Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns anmelden, werden wir Ihre Anmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Anmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.

Aktionen

Zugehörige Objekte