Asylwesen

Die Gemeinde Pratteln ist im Asylwesen dafür zuständig, alle vom Kanton Basel-Landschaft zugewiesenen Asylsuchenden vorübergehend unterzubringen. Sie begleitet, betreut und unterstützt diese Personen während ihres Aufenthalts. Sie handelt dabei auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Dazu gehören eine Unterkunft, eine medizinische Versorgung sowie erste integrative Schritte. Die Gemeinde unterstützt Personen mit einem positiven Aufenthaltsstatus im Alltag und hilft ihnen, sich im neuen Umfeld zu orientieren. Für die Betreuung der Asylsuchenden ist die Firma Convalere AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zuständig, welche ihre Aufgaben im Auftrag der Gemeinde Pratteln ausführt. Ergänzend informiert die Gemeinde über Möglichkeiten der Rückkehrhilfe und unterstützt Personen, für die eine Rückkehr ins Herkunftsland in Frage kommt.

 

Neues Erstaufnahmeheim für asyl- und schutzsuchende Personen 

Visualisierung des Erstaufnahmeheims


 













In Pratteln entsteht bis 2027 ein neues kantonales Erstaufnahmeheim für asyl- und schutzsuchende Personen. Die Einrichtung dient als Nachfolgelösung für das heutige Erstaufnahmeheim im ehemaligen Kantonsspital Laufen, das nur noch bis Ende 2026 genutzt werden kann. Das Projekt ist als Provisorium für fünf bis zehn Jahre angelegt und soll eine geordnete, faire und kontrollierte Erstaufnahme im Baselbiet sicherstellen.

Geplant sind insgesamt 150 reguläre Plätze sowie zusätzliche 100 Reserveplätze, die bei erhöhtem Druck kurzfristig aktiviert werden können. Bei der Unterkunft handelt es sich ausdrücklich um eine Erstaufnahme und nicht um eine dauerhafte Unterbringung. Der Aufenthalt ist zeitlich begrenzt und dauert in der Regel drei bis sechs Monate. In besonderen Einzelfällen kann sich die Aufenthaltsdauer verlängern.

Das Zentrum in Pratteln ist eine kantonale Einrichtung und kein Bundesasylzentrum. Die aufgenommenen Personen verbleiben nicht dauerhaft in der Gemeinde: Nach der Erstaufnahme, Stabilisierung und ersten Integrationsschritten werden sie vom Kanton auf die Gemeinden im Baselbiet verteilt. Ziel ist eine möglichst gerechte Verteilung. Gemäss der Aufnahmequote von 2.6 Prozent der jeweiligen Wohnbevölkerung ist Pratteln verpflichtet, insgesamt 440 Personen aufzunehmen und entsprechende Unterkünfte bereit zu stellen. Diese Quote hat Pratteln in den letzten Jahren nicht erreicht. Durch den Betrieb des Zentrums wird Pratteln nun von der regulären Aufnahmepflicht entlastet.

 

Betrieb des Erstaufnahmeheims 

Die Bewohnenden sollen sich grösstenteils auf dem Areal aufhalten. Mit einer Tagesstruktur und Bildungs- und Freizeitangeboten sollen Aufenthalte von asyl- und schutzsuchenden Personen im Quartier reduziert werden.

Neuigkeiten

 

Erstaufnahmeheim in Pratteln – Präsentation der Infoveranstaltung

ganzer Artikel

Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird ernst genommen. Eine Ansprechstelle für Anliegen aus der Bevölkerung ist eingerichtet. Dank klarer Hausordnung, einer Betreuung rund um die Uhr sowie enger Zusammenarbeit mit der Polizei werden allfällige Probleme früh erkannt und rasch angegangen. Die Gemeinde geht Meldungen aus der Bevölkerung nach.

 

Aufbau einer Begleitgruppe 

Eine Begleitgruppe und regelmässige Treffen helfen, Probleme früh zu erkennen und zu lösen. Ziel ist ein gutes Zusammenleben mit gegenseitigem Respekt.

 

Anliegen und Kontakte

Allgemeine Fragen  Marco Ramseier, marco.ramseier@bl.ch, 061 552 75 04
Betrieb folgt nach Vergabe (24h Notfallnummer)
Quartieranliegen  Benjamin van Vulpen, Verantwortlicher für die Quartierarbeit, Benjamin.vanVulpen@Pratteln.ch, 061 825 26 64