Datensperre
Die basellandschaftlichen Gemeindeverwaltungen bzw. Einwohnerkontrollen sind berechtigt, Privatpersonen auf Anfrage hin amtlichen Namen, Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum sowie Wohn- und Zustelladresse von Einzelpersonen, die in der Gemeinde wohnen, bekanntzugeben. Formular
Datenschutz
"Seit dem 1. Januar 2009 regelt das Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111), welche Daten über Einwohnerinnen und Einwohner die Gemeindeverwaltung an Private bekanntgeben darf. Formular
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Dienste und Sicherheit | 061 825 21 11 | sicherheit@pratteln.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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1.5.2 | Verordnung über die Benutzung der Informations- und Kommunikationsmittel | 1. Juli 2023 |