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AN Barrierefreiheit

Trennung

Freiwillige Trennung

Bitte teilen Sie uns eine freiwillige Trennung von Ihrem/Ihrer Ehepartner/in mit. Die Einwohnerdienste benötigen das Trennungsdatum und die Adresse des ausziehenden Partners.
 

Gerichtliche Trennung

Falls die Trennung gerichtlich verfügt wird, bitten wir Sie den Einwohnerdiensten eine Kopie des Gerichtsurteils und die genauen Adressen mitzuteilen.

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