Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden. Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (baselland.ch) aus und senden Sie es unterschrieben an das zuständige Gericht.
Hier finden Sie die weiteren Informationen
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AllService | 061 825 21 11 | allservice@pratteln.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Dienste und Sicherheit | 061 825 21 11 | sicherheit@pratteln.ch |