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AN Barrierefreiheit

Unentgeltliche Rechtspflege (Prozessführung)

Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden. Bitte füllen Sie das entsprechende Gesuch um unentgeltliche Prozessführung (baselland.ch) aus und senden Sie es unterschrieben an das zuständige Gericht.

Hier finden Sie die weiteren Informationen

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte

 

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