Kantonale und kommunale Energieförderung

Mit dem Energiestadt-Label verpflichtet sich die Gemeinde, den Anteil der erneuerbaren Energieträger zu fördern und Anreize zu schaffen, um den Energieverbrauch bei Anlagen zu senken. Die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Gemeinde sind die Grundlage dafür. 

Pratteln konnte in den letzten vier Jahren einen sehr überdurchschnittlichen PV-Zuwachs verzeichnen. Zu diesem Ergebnis tragen kleinere Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern bei wie auch grössere Anlagen, die aus Quartierplanungen resultieren. Die in den letzten Jahren zugebauten PV-Flächen entsprechen ungefähr 4.5 Fussballfeldern.

Auf den Dächern gemeindeeigener Gebäude – etwa des Feuerwehrmagazins und des Schulhauses Erlimatt – produzieren Photovoltaikanlagen sauberen Solarstrom direkt vor Ort. So kann der Verbrauch fossiler Energien gesenkt und zugleich die lokale, nachhaltige Energieversorgung gestärkt werden.

 


Kommunale Unterstützungsbeiträge 

Die Gemeinde fördert Photovoltaikanlagen sowie teilweise Anlagen, welche bereits vom Kanton unterstützt werden. Eine Übersicht über die von der Gemeinde geförderten Anlagen finden Sie im entsprechenden Flyer.

Wie gehen Sie vor?

Sie können Unterstützungsbeiträge für Photovoltaik-Anlagen vor der Ausführung bei der Gemeinde beantragen. Für die Prüfung benötigt die Gemeinde das Formular «Förderbeitrag» mit den erforderlichen Unterlagen. Die Gemeinde prüft den Antrag und erhält vom Gesuchssteller nach Abschluss der Arbeiten die Schlussabrechnung sowie der Auszahlungsantrag der Photovoltaikanlage.



Förderbeiträge des Kantons

Für die restlichen Anlagen (Holzenergie, Thermische Solaranlagen, Abwärmenutzung mit Wärmenetz, Ersatz Elektroheizungen, Wärmepumpen (Wasser-Wasser, Wasser/Sole) stützt sich die Gemeinde auf die Förderbeitragsverfügungen der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Die Gemeinde führt kein eigenes Prüfungsverfahren durch. Kantonales Förderprogramm

Antragstellung

Die Gesuchsformulare für die kantonalen Förderbeiträge sind an das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) in Liestal zu richten. Nach der Prüfung der Unterlagen durch das AUE erfolgt eine Zusicherung. Eine Kopie dieser Zusicherung ist bei der Gemeinde Pratteln zur Vormerkung einzureichen. Gestützt auf die definitive Auszahlungsverfügung des Kantons entscheidet der Gemeinderat über den Förderbeitrag an den Gesuchssteller. Es ist zu beachten, dass energietechnische Investitionen bei den Steuern allenfalls abzugsberechtigt sind.

 


Informationen zum Energiepaket

Baselbieter Energiepaket | Jetzt sanieren und profitieren!

Baselbieter Energiepaket | Das Förderprogramm


Öffentliche Energieberatung

Öffentliche Baselbieter Energieberatung - Kanton Basel-Landschaft