- Verkehrssicherheit (Kontrollen des ruhenden und rollenden Verkehrs, Parkplatzbewirtschaftung,
- Signalisationen und Markierungen)
- Öffentliche Sicherheit (Sachbeschädigungen, Vandalismus, Streitigkeiten und Ruhestörung)
- Flurpolizei (Natur- und Umweltschutz)
- Bewilligungen (Bearbeitung und Kontrolle der Wirtschafts- und Gelegenheitspatente, Ausstellen von
- Veranstaltungs- und Ausnahmebewilligungen)
- Hundewesen und Tierschutz
- Information, Prävention und Beratung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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1.1.2 | Verwaltungs- und Organisationsreglement | 1. Juli 2024 |
1.5.1 | Archivierungsverordnung | 1. August 2016 |
2.4.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2025 |
3.9.1 | Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen | 1. September 2023 |
4.1.1 | Polizeireglement | 29. Oktober 2018 |
4.1.2 | Benützungs- und Gebührenordnung für Fahrende | 1. Oktober 2006 |
4.1.3 | Reglement über die Hundehaltung | 28. Juni 2021 |
4.1.4 | Parkierungsreglement | 1. Dezember 2020 |
4.1.4.1 | Parkierungsverordnung | 1. Januar 2024 |
4.1.5 | Verordnung über die temporäre Plakatierung | 1. Januar 2023 |
4.2.1 | Bevölkerungsschutzreglement | 1. Januar 2025 |
7.1.1 | Marktverordnung der Gemeinde Pratteln | 1. Oktober 2006 |
Frage |
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Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen, welche mit Parkuhren betrieben werden). |
Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. |
Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. |
Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. |
In begründeten Fällen Ja (Ehepartner, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Kinder etc.). |
Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |
Ja. Die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen und pro Fahrzeug ausgestellt. Für zusätzliche Fahrzeuge erhalten Sie Duplikate. Melden Sie sich bei der Gemeindepolizei. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. |