Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:
- Alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Flora und Fauna
- Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
- Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
- Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen
Gesuche sind beim Amt für Wald beider Basel einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindepolizei | 061 825 22 45 | polizei@pratteln.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Dienste und Sicherheit | 061 825 21 11 | sicherheit@pratteln.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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3.9.1 | Verordnung über die Benutzung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen | 1. September 2023 |