Pratteln bietet verschiedene Parkkarten für Anwohnende, Arbeitnehmende, Gewerbe und Besuchende – flexibel und bedarfsgerecht.
Die Gemeinde stellt unterschiedliche Parkkarten zur Verfügung, damit öffentliche Parkplätze effizient und fair genutzt werden können. Einwohnende können eine Anwohnerparkkarte beziehen, wenn sie keine Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug auf privatem Grund abzustellen. Besuchende, die ihr Auto tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren möchten, können eine Besucherparkkarte lösen.
Alle Parkkarten sind fahrzeugbezogen und gelten jeweils für das registrierte Autokennzeichen.
Zur Bestellung: Parkkarten-Schalter
Parkieren auf weissen Parkfeldern
Auf weissen Parkfelder ohne Parkuhr darf mit einer blauen Parkscheibe 3 Std. parkiert werden. Das Parkieren ohne blaue Parkscheibe oder das Überschreiten der zulässigen Parkzeit wird nach schweizerischem Verkehrsgesetz gebüsst.
Diese Regelung gilt von Montag – Freitag, 7 – 19 Uhr.
Alternativ kann eine Anwohnerparkkarte (nur für in Pratteln angemeldete Personen) beantragt werden. Mit dieser Parkkarte kann auf weissen Parkfeldern ohne Parkuhr unbegrenzt parkiert werden.
Arbeitgeber können Parkkarten für ihre Angestellten beantragen. Zur Ausstellung einer Angestellten-Parkkarte wird eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers benötigt.
| 1 Monat | 30 CHF |
| 6 Monate | 150 CHF |
| 1 Jahr | 300 CHF |
Die Anwohnerparkkarte ist bereits seit einigen Jahren erhältlich. Nun können Einwohnerinnen und Einwohner für Dritte, welche regelmässig in Pratteln zu Besuch sind und ihr Fahrzeug über Nacht auf öffentlichem Grund abstellen möchten, Anwohnerparkkarten beziehen. Dies unter der Voraussetzung, dass keine privaten Parkmöglichkeiten bestehen. Achtung: Parken Sie nachts bei einer Parkuhr (z.B. im Ortskern) müssen Sie das Fahrzeug ab 7 Uhr umparken. Die Rechnung erhalten Sie per Post nach Hause geschickt.
Auch nachts ist das Parkieren kostenpflichtig. Die Anwohnerparkkarte deckt das Nachtparking ab. Die Bezahlung der Gebühr gibt jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Sie berechtigt lediglich dazu, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften zu parkieren.
| 1 Woche | CHF 30 |
| 2 Wochen | CHF 40 |
| 3 Wochen | CHF 50 |
| 1 Monat | CHF 60 |
| 6 Monate | CHF 300 |
| 1 Jahr |
CHF 600 |
Gäste, die ihr Auto tagsüber auf einem öffentlichen Parkplatz in Pratteln abstellen möchten, lösen online eine Besucherparkkarte. Mit Besucherparkkarten sind Sie berechtigt, von 7 – 19 Uhr ihr Fahrzeug auf allen öffentlichen, weissen Parkfeldern ohne Parkuhr abzustellen.
| Tag (Vor- oder Nachmittag) | CHF 2.50 |
| 1 Tag | CHF 5 |
| 1 Woche | CHF 30 |
| 2 Wochen | CHF 40 |
| 3 Wochen | CHF 50 |
| 1 Monat | CHF 60 |
Die Gewerbeparkkarten stellt der Kanton aus, Sie können diese hier erwerben:
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Dienste und Sicherheit | 061 825 21 11 | sicherheit@pratteln.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindepolizei | 061 825 22 45 | polizei@pratteln.ch |
| Frage |
|---|
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Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen mit Parkuhren). |
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Nein, die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen ausgestellt. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. |
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Nein. Ein Fahrzeug muss auf eine Halter- oder Lenkeradresse in Pratteln eingelöst sein, damit eine Anwohnerparkkarte bezogen werden kann. |
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Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. |
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Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. |
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Ja, wenn keine privaten Parkplätze zur Verfügung stehen. |
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Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. |
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Ja, zum Beispiel innerhalb der Familie oder Partnerschaften. |
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Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |