Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Falls Sie Ihren Stimmausweis verloren haben, können Sie bis am Mittwoch, 18.00 Uhr vor dem Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung, Schlossstrasse 34, ein Duplikat verlangen. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises an den Schaltern der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
VoteInfo: Eine vom Bund mitentwickelte App bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
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Brieflich abstimmen
- Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
- Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im Stimmkuvert.
- Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
- Legen Sie den separaten Umschlag in das Antwortkuvert.
- Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Antwortkuvert platzieren, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
- Das Antwortkuvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben, in deren Briefkasten einwerfen oder bei einer Poststelle aufgeben. Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Urnenöffnungszeiten
Allgemeines
Damit Ihre Stimme gültig ist, bitte das Antwortkuvert unbedingt rechtzeitig einsenden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
- per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stab | 061 825 21 11 |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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1.2.1 | Geschäftsreglement des Einwohnerrates | 1. Juli 2024 |
1.4.1 | Verordnung über die Organisation und den Geschäftsgang der Wahlbüros | 6. Februar 2007 |
1.4.2 | Reglement über die Unterstützung der politischen Parteien bei Wahlen und Abstimmungen | 1. September 2016 |