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Sperrgut, brennbar

Sperrgut ist brennbarer Abfall, welcher nicht im Kehrichtsack Platz hat und in keine Separatsammlung gehört, z.B. Stühle aus Holz, Plastik, Styropor, Matratzen, Bretter, Koffer, Kunststoffteile, Kleiderständer und Skier.

Nicht wiederverwertbarer, brennbarer Hausrat kann unabhängig von seiner Grösse wöchentlich mit dem Hauskehricht entsorgt werden.

Bitte kein Bauschutt, Metall, keine Öle und Sonderabfälle.

Für Sperrgut braucht es Gebührenmarken.
bis   6 kg = 1 Gebührenmarke CHF 2.00
bis 12 kg = 2 Gebührenmarken CHF   4.00
bis 18 kg = 3 Gebührenmarken CHF   6.00
bis 24 kg = 4 Gebührenmarken CHF   8.00
bis 30 kg = 5 Gebührenmarken CHF 10.00

 

Sperrgut, brennbar