Kopfzeile

AN Barrierefreiheit

Vergütungszins auf Steuerbeträgen

3. Februar 2025
Die provisorischen Gemeindesteuern 2025 werden zusammen mit den Staatssteuern per 30. September 2025 zur Zahlung fällig. Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden wird ein Vergütungszins von 0.2% gewährt. Vom Eintritt der Fälligkeit an wird ein Verzugszins von 5.5% erhoben.

Mit einer frühzeitigen Überweisung der Steuerbeträge, kann vom Vergütungszins profitiert werden. Mit der fristgerechten Bezahlung können zusätzliche Kosten durch den Verzugszins vermieden werden.