Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese überprüfen lassen. Ölfeuerungen werden alle 2 Jahre, Gasfeuerungen alle 4 Jahre kontrolliert. Durch die Feuerungskontrolle soll deren schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet werden. Die Kontrolle dient der Luftreinhaltung wie auch der Reduktion des Energieverbrauchs bzw. der Minderung des Ausstosses des klimarelevanten Kohlendioxids, CO2. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.
Falls eine Anlage bei der periodischen Kontrolle oder bei der Stichprobemessung die Grenzwerte nicht erfüllt, muss sie einreguliert, nötigenfalls saniert oder ersetzt werden.
Periodische Feuerungskontrolle
Gebühren für die periodische Kontrolle:
- Einstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50
- Mehrstufenbrenner: Ordentliche Kontrolle CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 51.80
- Mehrstufige Mehrstoffbrenner: Ordentliche Kontrolle pro Brennstoffart CHF 81.50, jede weitere Betriebsstufe CHF 65.20
- Arbeitsgänge wegen unentschuldigter Abwesenheit der Eigentümer pro ¼ Stunde CHF 27.20
- Zusätzliche Aufwendungen pro ¼ Stunde (z.B. bei Abklärungen für die Gemeinde) CHF 27.20
Wird die Kontrolle von einer Servicefirma durchgeführt, fällt folgende Gebühr an: Bearbeitungsgebühr bei Messungen durch Servicefirmen CHF 41.70.
Stichprobenmessungen ohne Beanstandung sind gebührenfrei. Stichprobenmessungen mit Beanstandung entsprechend obiger Gebühren. Alle Gebühren zuzüglich Mehrwertsteuer.
Feuerungskontrolle Gasheizung
Gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) müssen Gasfeuerungen (bis 1000 kW) alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.
Bitte informieren Sie den zuständigen Feuerungskontrolleur, falls sich seit der letzten Kontrolle Änderungen ergeben haben, wie zum Beispiel ein Wechsel des Eigentums, der Anlageverantwortlichen oder auch falls Sie keine Öl- oder Gasheizung mehr in Betrieb haben.
Kontakt
In Pratteln führen Dominique Vogel und Ronny Wohlgemuth die Feuerungskontrolle durch. Sie melden sich jeweils mit einer Anmeldekarte ein paar Tage im Voraus an und verfügen über einen gültigen Ausweis, den sie auf Verlangen gerne vorweisen.
Vogel Kaminfeger AG
Kaminfeger & Feuerungskontrolleur
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
CH-4104 Oberwil BL
Tel. +41 61 401 24 49
Mobile +41 79 330 08 28
E-Mail: info@vogelservice.ch
Weitere Informationen: Lufthygieneamt beider Basel.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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3.4.1 | Reglement über die Feuerungskontrolle | 1. Januar 2025 |