Kontakt
Abteilung Dienste und SicherheitBaslerstrasse 33
4133 Pratteln
Tel. 061 825 21 11
Fax 061 825 21 01
sicherheit@pratteln.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon | 
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| Name | 
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| Parkkarten | 
| Parkuhren | 
| Name | 
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| Name | Download | 
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| Frage | 
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| Ja. Die Anwohnerparkkarte ist auf dem ganzen Gebiet der Gemeinde Pratteln gültig (ausser auf Parkplätzen mit Parkuhren). | 
| Nein, die Parkkarte wird auf das Autokennzeichen ausgestellt. Das Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund ist nicht erlaubt. | 
| Nein, Anwohnerparkkarten können nur für in Pratteln angemeldete Personen oder Geschäftsbetriebe beantragt werden. | 
| Für Hilfen in privaten Haushalten können Angestelltenparkkarten bezogen werden. Die Hausangestellten müssen sozialbeitragspflichtig sein. | 
| Ja, wenn keine privaten Parkplätze zur Verfügung stehen. | 
| Die Eigentümerfirma muss das Fahrzeug mit Standort in Pratteln einlösen. Sobald das Fahrzeug ein BL-Kennzeichen mit Standort Pratteln hat, ist das Anrecht auf eine Anwohnerparkkarte gegeben. Für Service- und Pikettfahrzeuge, welche nur sporadisch in Pratteln abgestellt werden, können begründete Ausnahmen bewilligt werden. | 
| Ja, zum Beispiel innerhalb der Familie oder Partnerschaften. | 
| Ja, Personen, welche offiziell in Pratteln als Wochenaufenthalter/-in angemeldet sind, haben Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte, auch wenn ihr Fahrzeug nicht in Pratteln eingelöst ist. |