Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes des Kantons Basel-Landschaft und den Richtlinien der Sozialhilfebehörde Pratteln die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Der Sozialdienst der Gemeinde Pratteln wird mit Ihnen die notwendigen Abklärungen vornehmen. Die Existenzsicherung, die Menschenwürde und die Diskretion wird gewährleistet.
Kontakt
Anmeldung Empfang Sozialhilfe
Baslerstrasse 33
4133 Pratteln
Tel. 061 825 26 11
soziales@pratteln.ch
Öffnungszeiten
Montag 9.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 / Nachmittag geschlossen
Mittwoch Vormittag geschlossen / 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 14.00 Uhr durchgehend
Neuanmeldungen Sozialhilfe
Für Personen, welche Ihr Unterstützungsgesuch abholen oder dieses zurückbringen möchten, stehen wir an folgenden Tagen zur Verfügung: Montag, Mittwoch, Freitag Vormittag von 9.00 - 12.00 Uhr
Sekretariat Sozialhilfebehörde
Baslerstrasse 33
4133 Pratteln
Tel. 061 825 26 11
Fax 061 825 26 21
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesundheit und Soziales | 061 825 26 11 | soziales@pratteln.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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6.3.2 | Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen | 1. April 2025 |