Die AHV/IV-Zweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Die Gemeinde Pratteln repräsentiert die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder. Die AHV/IV-Zweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.
Für Beratungen/Besprechungen wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. So kann die notwendige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.
Kontakt
AHV/IV-Zweigstelle
Gemeinde Pratteln
Baslerstrasse 33
Postfach
4133 Pratteln
Telefon: 061 825 26 11
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00
Dienstag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Freitag: 09.00 - 14.00 Uhr durchgehend
Weitere Informationen zur AHV, IV und EL finden Sie unter
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Gesundheit und Soziales | 061 825 26 11 | soziales@pratteln.ch |
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
6.3.1 | Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz | 26. November 2018 |
6.3.1.1 | Verordnung zum Reglement über Zusatzbeiträge nach dem Ergänzungsleistungsgesetz | 1. Januar 2023 |