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Übertragung Steuerbezug ab Steuerjahr 2025 an die Kantonale Steuerverwaltung per 1. Januar 2025

6. Dezember 2024

Der Einwohnerrat hat am 29. April 2024 beschlossen, den Bezug der Gemeindesteuern inklusive Kirchensteuer und Feuerwehrersatzabgabe ab dem Steuerjahr 2025 an die Kantonale Steuerverwaltung zu übergeben. Demnach ist die Kantonale Steuerverwaltung für die Rechnungsstellung, wie auch das Inkasso der Gemeindesteuern ab dem Steuerjahr 2025 zuständig. Eine wichtige Neuerung betrifft die provisorische Gemeindesteuerrechnung 2025 (Vorausrechnung): Diese wird erstmalig zusammen mit der Staatssteuervorausrechnung durch die Kantonale Steuerverwaltung im Januar 2025 verschickt und ist per 30. September 2025 zur Zahlung fällig – analog der Fälligkeit der Staatssteuern.

Im Januar werden alle Steuerpflichtigen die provisorischen Steuerrechnungen (Bund, Staat und Gemeinde) für das Jahr 2025 direkt von der Kantonalen Steuerverwaltung erhalten. Dort können auch Einzahlungsscheine für die Steuern 2025 bestellt werden. Die Kantonale Steuerverwaltung ist die Kontaktstelle für alle Fragen zu den Steuerjahren ab 2025. Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung finden Sie weitere Informationen: Steuerverwaltung - Baselland

Für die Gemeindesteuerrechnungen und das Inkasso bis und mit dem Steuerjahr 2024 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Pratteln zuständig. Steuerpflichtige werden die definitive Steuerrechnung 2024 im Verlauf des Jahres 2025 ein letztes Mal von der Gemeindeverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltung bleibt Ihre Kontaktstelle für alle Fragen zu den Steuerjahren bis 2024.