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AN Barrierefreiheit

Zonenvorschriften Siedlung

Die Zonenvorschriften Siedlung bestehen aus dem Zonenplan Siedlung und dem dazugehörigen Zonenreglement. Sie legen die zulässige Nutzung des Bodens innerhalb des Baugebietes fest.

Jedes Grundstück wird darin einer bestimmten Nutzungszone zugewiesen. Damit werden Zweck und Mass parzellenscharf definiert. Ziel der Nutzungsplanung ist die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Der Nutzungsplan verfolgt eine haushälterische Bodennutzung und eine geordnete Siedlungsentwicklung.

Quartierplanung

Quartierpläne bezwecken eine städtebauliche, architektonische, umweltgerechte und erschliessungsmässig sinnvolle Arealüberbauung, welche sich harmonisch in die Umgebung einfügt und dabei die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt. Sie können sowohl bei unbebauten Gebieten als auch für Gebietserneuerungen verwendet werden. Mit der Quartierplanung darf von den Zonenvorschriften abgewichen werden. Das Verfahren richtet sich nach demjenigen beim Erlass der Zonenvorschriften.

Mit der Quartierplanung profitieren sowohl die Eigentümer durch die Verwirklichung einer erhöhten Nutzung als auch die Gemeinde durch eine erhöhte Bau- und Freiraumqualität dank der Optimierung der Bereiche Umwelt, Energie, Verkehr, etc.