Die Gemeinden sind sowohl für die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1’000 kW als auch für die Kontrolle der Holzfeuerungen bis 70 kW verantwortlich. Neu müssen sie dafür sorgen, dass die Holzfeuerungskontrollen nach den Vorgaben der bundesrechtlichen Luftreinhalte-Verordnung erfolgen.
Bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt müssen alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet bei mehr als 1 Ster Holz alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen bzw. weniger als 1 Ster Holz verfeuern, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.
Eine Geschäftsstelle soll künftig die Holzfeuerungskontrollen im Kanton koordinieren. Der Verband Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft (VFKRBL) hat sich bereit erklärt, den Kanton beim Aufbau der GFK zu unterstützen und diese zu betreiben. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Administration seiner Kontrollen künftig der Geschäftsstelle zu übergeben:
- Die Holzfeuerungskontrolle ab der Heizperiode 2024/2025
- Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle ab der Heizperiode 2025/2026
Die Abteilung Bau, Verkehr und Umwelt bleibt bis dahin die zuständige Stelle der Gemeinde Pratteln für Feuerungskontrolle.
Das revidierte Reglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.