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AN Barrierefreiheit

Einführung der Holzfeuerungskontrolle

7. Februar 2025
Ab Anfang Februar 2025 werden Eigentümerinnen und Eigentümer einer Holzfeuerungsanlage schriftlich über die Messpflicht ihrer Anlage informiert und aufgefordert, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LVR) müssen bei Zentral-Heizungen für Holzbrennstoffe (Stückholzkessel, Hackschnitzel, Pelletkessel) mit einer Feuerungswärmeleistung unter 70 kW alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid gemessen werden. Holz-Einzelöfen, dazu zählen Schwedenöfen, Cheminées, Holzherde oder Kachel/Speicheröfen, sind von der Messpflicht ausgenommen, müssen jedoch visuell kontrolliert werden. Die visuelle Kontrolle ist verbunden mit der Information und Beratung zur optimalen Nutzung der Feuerungen. Sie findet abhängig von der Benutzungsdauer alle zwei oder vier Jahre statt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) für die Koordination der Holzfeuerungskontrollen zu beauftragen. Die Geschäftsstelle wird durch den Verband «Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft» betrieben.

Die GFK wird die Eigentümerinnen und Eigentümer der Holzfeuerungsanlagen schriftlich über die neue Kontrollpflicht und den Ablauf der Kontrolle informieren.