Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei uns anzumelden.
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich zuerst an Ihrem alten Wohnort abmelden.
Digitale Abwicklung Ihres Zuzugs
Sind Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht? Haben Sie eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit und einen Ausweis B, C, Ci oder L? Dann können Sie Ihren Zuzug online abwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss.
Meldung am Schalter
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich (alle volljährigen Personen) bei uns in der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste anmelden. Bitte melden Sie sich zuerst an Ihrem alten Wohnort ab.
Gemäss Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) und gemäss kantonalem Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) sind im Einwohnerregister folgende Daten zu erfassen:
- Amtlicher Name / Lediger Name / Vornamen
- Wohnadresse
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern
- Geschlecht
- Zivilstand / (Datum und Ort des Zivilstandsereignisses)
- Konfessionszugehörigkeit
- Staatsangehörigkeit
- Art des Ausweises bei Ausländerinnen und Ausländern
- Zuzugsdatum und Herkunftsort
- Name, Vorname und Geburtsdatum von Eltern und Kinder
Wir bitten Sie, uns diese Daten mit amtlichen Dokumenten zu belegen (z.B. Heimatschein, Personenstandsausweis, Familienbüchlein oder Familienschein).
Ihre Mutation muss mit folgenden Unterlagen belegt werden:
Bei Zuzug von Schweizer Bürgerinnen/ Bürger
- Reisepass oder Identitätskarte
- Kauf- oder Mietvertrag
- Familienschein (falls vorhanden)
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Kanton Basel-Landschaft
- Reisepass oder Identitätskarte
- Kauf- oder Mietvertrag
- Bewilligung
- Familienschein (falls vorhanden)
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus einem anderen Kanton
- Reisepass oder Identitätskarte
- Kauf- oder Mietvertrag
- Bewilligung
- Familienschein (falls vorhanden)
Bei Zuzug ausländischer Staatsangehöriger aus dem Ausland
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- (Drittstaaten)Reisepass oder Identitätskarte
- Kauf- oder Mietvertrag
- Arbeitsvertrag (EU/EFTA Staaten)
- 2 Passfotos (nur EU/EFTA Staaten)
Sie haben die Möglichkeit, die Passfotos mit einer Fotokabine direkt bei uns für CHF 10.- zu machen.
Rechtliches
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss § 7 Abs. 1 ARG verpflichtet, uns jeden Ein- und Auszug zu melden.
Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns anmelden, werden wir Ihre Anmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Anmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.
Anmeldung als Aufenthalter/in
Sie halten sich vorübergehend in unserer Gemeinde auf? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Gesetzesgrundlagen
Gemäss § 3 Registerharmonisierungsgesetz vom 23. Juni 2006 (RHG, SR 431.02) sind Aufenthaltsgemeinden diejenigen Gemeinden, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält. Der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde.
Falls die obige Beschreibung auf Sie zutrifft, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Beginn Ihres Aufenthalts bei uns in der Gemeindeverwaltung am Schalter der Einwohnerdienste als Aufenthalter/in anmelden. Sie können die Anmeldung auch per Online-Schalter vornehmen.
Sie erhalten an den Schaltern der Einwohnerdienste ein Schreiben und ein Formular. Dieses können Sie dann zusammen mit dem Heimatausweis Ihrer Wohngemeinde, einer Kopie des Mietvertrages und den im Brief verlangten Dokumenten an die Einwohnerdienste einschicken.
Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, werden wir diese prüfen. Erachten wir die uns eingereichten Unterlagen nicht als genügende Beweise für Ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb der Gemeinde Pratteln, werden Sie nochmals Gelegenheit erhalten, sich innert 14 Tagen selbst zur Niederlassung anzumelden. Sofern Sie sich innert dieser Frist nicht am Schalter der Einwohnerdienste melden, werden wir Ihre Anmeldung zur Niederlassung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, wobei Ihnen die daraus entstehenden Verwaltungskosten von Fr. 150.-- auferlegt werden.
Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Anmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns anmelden, werden wir Ihre Anmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Anmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.
Betreibungsregisterauszug
Einen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt Liestal.
Hunde (Registrierung, Ausbildung und Gebühren)
Kontrollschild (Fahrzeuge)
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- bisherige Kontrollschilder
- Fahrzeugausweis
- Führerausweis
- ein Passfoto
- ein aktualisierter Versicherungsausweis
Nachtparking
Verfügen Sie über keinen privaten Abstellplatz und parkieren Sie Ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund?
In Pratteln werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.
Die Gebühr beträgt monatlich CHF 50.- und CHF 500.- pro Jahr und ist jeweils im Voraus für ein ganzes Semester (6 Monate) zu entrichten. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
Wer einen privaten Parkplatz besitzt, ist verpflichtet, diesen auch zu benützen.
Wenn Sie eine Karte benötigen, melden Sie sich bitte am Schalter der Gemeindepolizei oder bestellen diese mit dem untenstehenden Formular (Anwohnerparkkarte).
Schiess- und Aufgebotsdaten
Obligatorische Schiessdaten
Schützengesellschaft Pratteln
http://www.sgpratteln.ch/obligatorisch
Steuerrechtliche Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung:
Steuerverwaltung — baselland.ch
Umschrieb ausländischer Führerausweis
Formular Umschrieb ausländischer Führerausweis
Verleih von mobilen Parkverbotstafeln und Festbankgarnituren
Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und vor Ort zu entrichten. Die Parkverbotstafeln kosten pro Stück CHF 10.-- (plus MWST).
Sie benötigen 2 Stück für 1 bis 2 Parkfelder. Bitte stellen Sie die Parkverbote 48 Stunden vor dem Umzugstag auf.
Die Festbankgarnituren kosten pro Garnitur CHF 10.-- (plus MWST).