Sie sind vor kurzem nach Pratteln gezogen oder ziehen innerhalb von Pratteln um? Sie haben sich entschieden, Pratteln als Wohnort zu verlassen? Wir bitten Sie, Ihre veränderte Wohnsituationen unter www.eumzug.swiss vorzunehmen.
Digitale Abwicklung |
Wenn Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht sind oder eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B, C, Ci oder L haben, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug online abzuwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss. |
Meldung am Schalter |
Alle anderen Personen sind gesetzlich verpflichtet, sich bei den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter zu melden. Auch als Hauseigentümerin und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern, Untermieterinnen und Untermietern bei den Einwohnerdiensten zu melden. |
Rechtliches
Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Ummeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist ummelden, werden wir Ihre Ummeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Ummeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei uns anzumelden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei uns anzumelden.