Sie sind vor kurzem nach Pratteln gezogen oder ziehen innerhalb von Pratteln um? Sie haben sich entschieden, Pratteln als Wohnort zu verlassen? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Umzug zu melden.
Digitale Abwicklung |
Wenn Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht sind oder eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B, C, Ci oder L haben, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug online abzuwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss. |
Meldung am Schalter |
Alle anderen Personen sind gesetzlich verpflichtet, sich bei den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter zu melden. Auch als Hauseigentümerin und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern, Untermieterinnen und Untermietern bei den Einwohnerdiensten zu melden. |
Sie haben sich entschieden, Pratteln zu verlassen? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Sie haben sich entschieden, Pratteln zu verlassen? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei uns anzumelden.
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich bei uns anzumelden.
Ziehen Sie um, müssen Sie uns Ihren Umzug melden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Ziehen Sie um, müssen Sie uns Ihren Umzug melden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.