Das Konzept konkretisiert die Vorstellungen der Gemeinde über die künftige Entwicklung der Landschaft und formuliert für das Stichjahr 2026 überprüfbare Ziele und Massnahmen für eine nachhaltige Landschaftsentwicklung.
Das Landschaftskonzept ist ein behördenverbindliches Dokument. Es zielt insbesondere darauf ab, dass:
- die Arten- und Biotopvielfalt gefördert wird,
- die wertvollen Lebensräume des Landschafts- und Siedlungsraumes ihren spezifischen Charakter bewahren,
- die Lebensräume miteinander vernetzt sind,
- das Landschaftsbild gebietsweise aufgewertet wird,
- sowohl Wald als auch Offenland attraktive Erholungsgebiete mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten bieten, ohne andere Gebiete dabei zu gefährden und
- mehr Lebensqualität für Wohnen und Arbeiten geschaffen wird.
Vertreter aus der Landwirtschaft, Forst, Naturschutz, Bürgergemeinde, Gemeindeverwaltung und Freizeitnutzungen erarbeiteten zusammen das LEK. Insgesamt wurden 45 Ziele aufgenommen. Zwölf Leitsätze fassen die Objektblätter zusammen.
Die Gemeinde strebt eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft an, damit auch spätere Generationen von dem attraktiven Angebot an Wohn-, Grün- und Freiräumen profitieren können. Deshalb setzt die Gemeinde in den nächsten 10 Jahren zusammen mit den betroffenen Grundeigentümern und der Bevölkerung die definierten Ziele und Massnahmen um.
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Zugehörige Objekte
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