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AN Barrierefreiheit

In Pratteln umziehen

Ziehen Sie um, müssen Sie uns Ihren Umzug melden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Digitale Abwicklung des Umzugs

Sind Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht? Haben Sie eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit und einen Ausweis B, C, Ci oder L? Dann können Sie Ihren Umzug online abwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss.

Meldung über das Online-Formular

Bitte verwenden Sie das online-Formular, um Ihren Umzug zu melden.

Meldung am Schalter 

Damit wir Ihre Adresse in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Umzug bei uns in der Gemeindeverwaltung an den Schaltern der Einwohnerdienste ummelden und uns Ihre neue Adresse mitteilen (bitte Mietvertrag mitbringen).

Voraussetzungen

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss § 7 Abs. 1 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) verpflichtet, uns jeden Ein- und Auszug zu melden. Wir sind Ihnen aber dankbar, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Mietvertrages mitbringen.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen einen Identitätsnachweis. Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte Ihren Ausländerausweis mit.

Rechtliches

Gemäss § 5 Abs. 1 ARG müssen Sie die Ummeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns ummelden, werden wir Ihre Ummeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.-- verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Ummeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.

Betreibungsregisterauszug

Einen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt Liestal.

Einen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt Liestal.

Verleih von mobilen Parkverbotstafeln und Festbankgarnituren

Sie ziehen um und haben Probleme mit den Parkmöglichkeiten für den Umzugswagen? Melden Sie sich telefonisch oder persönlich beim Werkhof, Tel. 061 825 23 54. Wir werden Ihnen die Parkverbotstafeln zu…
Sie ziehen um und haben Probleme mit den Parkmöglichkeiten für den Umzugswagen? Melden Sie sich telefonisch oder persönlich beim Werkhof, Tel. 061 825 23 54. Wir werden Ihnen die Parkverbotstafeln zum Abholen bereitstellen.

Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und vor Ort zu entrichten. Die Parkverbotstafeln kosten pro Stück CHF 10.-- (CHF 10.80.-- plus MWST).
Sie benötigen 2 Stück für 1 bis 2 Parkfelder. Bitte stellen Sie die Parkverbote 48 Stunden vor dem Umzugstag auf.

Die Festbankgarnituren kosten pro Garnitur CHF 10.-- (CHF 10.80.-- plus MWST).

Zugehörige Objekte