Sie haben sich entschieden, Pratteln zu verlassen? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Digitale Abwicklung Ihres Wegzugs
Sind Sie eine Person mit Schweizer Bürgerrecht? Haben Sie eine EU/EFTA Staatsangehörigkeit und einen Ausweis B, C, Ci oder L? Dann Sie die Möglichkeit, Ihren Wegzug online abzuwickeln. Informationen dazu finden Sie unter www.eumzug.swiss.
Online-Formular
Bitte verwenden Sie das online-Formular, um sich bei uns abzumelden.
Meldung am Schalter
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen einen Identitätsnachweis. Als ausländische Staatsangehörige bringen Sie bitte Ihre Bewilligung mit.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen vor oder nach dem Wegzug online oder bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung abmelden. Sollten Sie ins Ausland ziehen bitten wir Sie, persönlich bei den Einwohnerdiensten vorzusprechen. Anschliessend können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Ihre Mutation muss mit folgenden Unterlagen belegt werden:
Bei Wegzug von Schweizer Bürgerinnen/ Bürger
- Identitätskarte/ Pass
Bei Wegzug ausländischer Staatsangehöriger
- Ausländerausweis (Bewilligung)
Rechtliches
Gemäss § 5 Abs. 1 Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (ARG, SGS 111) müssen Sie die Abmeldung innert 14 Tagen seit Ihrem Umzug vornehmen. Sollten Sie sich nicht innert dieser Frist bei uns abmelden, werden wir Ihre Abmeldung gemäss § 6 Abs. 1 ARG von Amtes wegen durch Verfügung vornehmen, was für Sie in der Regel mit Kosten von Fr. 150.— verbunden ist. Zudem machen wir Sie auf die Strafbestimmung von § 18 ARG aufmerksam, gemäss welcher bei nicht fristgerechter Abmeldung Bussen bis Fr. 5'000.— ausgesprochen werden können.
Betreibungsregisterauszug
Einen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt Liestal.
Steuerrechtliche Auskünfte
Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über Belange rund um die Gemeindesteuern. Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an Amtsstellen erteilt.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Finanzen.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung:
Steuerverwaltung — baselland.ch
Verleih von mobilen Parkverbotstafeln und Festbankgarnituren
Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und vor Ort zu entrichten. Die Parkverbotstafeln kosten pro Stück CHF 10.-- (CHF 10.80.-- plus MWST).
Sie benötigen 2 Stück für 1 bis 2 Parkfelder. Bitte stellen Sie die Parkverbote 48 Stunden vor dem Umzugstag auf.
Die Festbankgarnituren kosten pro Garnitur CHF 10.-- (CHF 10.80.-- plus MWST).
Zugehörige Objekte
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