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Förderbeiträge erneuerbare Energien

Mit dem Förderreglement sollen Eigentümerinnen und Eigentümer mit finanziellen Beiträgen motiviert werden, Investitionen in Gebäude und Heizungen zu tätigen. Das Energie-Förderreglement ergänzt das kantonale Energiepaket. Eine Übersicht über unsere Förderbeiträge gibt Ihnen der Flyer Energieförderbeiträge . Die Gemeinde stützt sich dabei auf das Energiepolitische Förderprogramm des Kantons.

Unterstützung bei Photovoltaik-Anlagen

Beiträge für Photovoltaik-Anlagen können vor der Ausführung bei der Gemeinde beantragt werden. Für die Prüfung benötigt die Gemeinde das Formular «Förderbeitrag» mit den erforderlichen Unterlagen. Die Gemeinde prüft den Antrag und erhält vom Gesuchssteller nach Abschluss der Arbeiten die Schlussabrechnung sowie der Auszahlungsantrag der Photovoltaikanlage.

Förderbeiträge des Kantons

Für die restlichen Anlagen (Holzenergie, Thermische Solaranlagen, Abwärmenutzung mit Wärmenetz, Ersatz Elektroheizungen, Wärmepumpen (Wasser-Wasser, Wasser/Sole) stützt sich die Gemeinde auf die Förderbeitragsverfügungen der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Die Gemeinde führt kein eigenes Prüfungsverfahren durch.
Kantonales Förderprogramm

Antragstellung

Die Gesuchsformulare für die kantonalen Förderbeiträge sind an das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) in Liestal zu richten. Nach der Prüfung der Unterlagen durch das AUE erfolgt eine Zusicherung. Eine Kopie dieser Zusicherung ist bei der Gemeinde Pratteln zur Vormerkung einzureichen. Gestützt auf die definitive Auszahlungsverfügung des Kantons entscheidet der Gemeinderat über den Förderbeitrag an den Gesuchssteller. Es ist zu beachten, dass energietechnische Investitionen bei den Steuern allenfalls abzugsberechtigt sind.

Zugehörige Objekte

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