Die Sozialhilfebehörde ist unter Berücksichtigung des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Pratteln besteht.
Die Sozialhilfebehörde ist unter Berücksichtigung des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Pratteln besteht.
Integration
Die Gemeinden übernehmen in der Integrationsarbeit eine Schlüsselrolle und haben ein besonderes Interesse an einem guten Zusammenleben. Die Integrationsarbeit in Pratteln setzt sich aus verschiedenen Tätigkeiten zusammen: Frühe Förderung im Vorschulalter, Schulsozialdienst, Quartierarbeit und der Stärkung der verschiedenen Netzwerke.
Integration
Die Gemeinden übernehmen in der Integrationsarbeit eine Schlüsselrolle und haben ein besonderes Interesse an einem guten Zusammenleben. Die Integrationsarbeit in Pratteln setzt sich aus verschiedenen Tätigkeiten zusammen: Frühe Förderung im Vorschulalter, Schulsozialdienst, Quartierarbeit und der Stärkung der verschiedenen Netzwerke.
Mietzinsbeiträge
Die Gemeinde Pratteln richtet kommunale Mietzinsbeiträge an Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen aus. Anmeldeformular ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen an Daniel Gisske, 061 825 26 31, Daniel.gisske@pratteln.ch
Mietzinsbeiträge
Die Gemeinde Pratteln richtet kommunale Mietzinsbeiträge an Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen aus. Anmeldeformular ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen an Daniel Gisske, 061 825 26 31, Daniel.gisske@pratteln.ch
Asylwesen
Für die Betreuung der Asylsuchenden ist die Firma Convalere AG zuständig, welche ihre Aufgaben im Auftrag der Gemeinde Pratteln nach eidgenössischen und kantonalen Vorschriften ausführt.
Asylwesen
Für die Betreuung der Asylsuchenden ist die Firma Convalere AG zuständig, welche ihre Aufgaben im Auftrag der Gemeinde Pratteln nach eidgenössischen und kantonalen Vorschriften ausführt.
Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.
Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.