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Soziale Unterstützung

Sozialhilfe

Die Sozialhilfebehörde ist unter Berücksichtigung des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Pratteln besteht.

Die Sozialhilfebehörde ist unter Berücksichtigung des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Pratteln besteht.

Mietzinsbeiträge

Mietzins

Die Gemeinde Pratteln richtet kommunale Mietzinsbeiträge an Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen aus.   Anmeldeformular ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen an Lukas Beetschen, 061 825 26 31, lukas.beetschen@pratteln.ch

Mietzinsbeiträge

Die Gemeinde Pratteln richtet kommunale Mietzinsbeiträge an Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen aus.   Anmeldeformular ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen an Lukas Beetschen, 061 825 26 31, lukas.beetschen@pratteln.ch

Kinder- und Erwachsenenschutz

Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.

Kindesschutzmassnahmen werden getroffen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus Abhilfe schaffen können oder wollen. Erwachsenenschutzmassnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden.