Die Sozialhilfebehörde ist unter Berücksichtigung des Sozialhilfegesetzes zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Pratteln besteht.
Die finanziellen Leistungen sichern das soziale Existenzminimum und werden individuell berechnet. Sie stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons BL (Sozialhilfegesetz SHG und Sozialhilfeverordnung SHV) und die Empfehlungen des Kantonalen Sozialamtes (Handbuch Sozialhilferecht).
Anmeldungen für den Bezug von Sozialhilfeleistungen sind am Montag, Mittwoch und Freitag Vormittag von 09.00 bis 12.00 Uhr möglich.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Gesundheit und Soziales | 061 825 26 11 | soziales@pratteln.ch |